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Eidg. dipl. Kaminfegermeister/-in

Für den Abschluss als Kaminfegermeister/-in wird unter anderem eine Ausbildung im Bereich Betriebswirtschaft gefordert.

Massgeblich für die Zulassung zur Meisterprüfung ist in jedem Fall die aktuelle Prüfungsordnung des Verbandes.

Die vom Schweizerischen Institut für Unternehmerschulung angebotene Weiterbildung «Fachfrau/ Fachmann Unternehmensführung KMU» bildet eine Basis für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Kaminfegermeister/-in. Die Module 1 bis 6 dieser Weiterbildung (Fachleute Unternehmensführung KMU), inklusive Verknüpfungsmodul, müssen somit für die Erreichung der Zulassung bestanden werden.

Führungserfahrung wird nur dann vorausgesetzt, wenn die eidgenössische Prüfung des Lehrganges «Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU» angestrebt wird.

 

Eidg. dipl. Betriebsleiter/-in Bäckerei-Konditorei-Confiserie

Die eidgenössische Prüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen oder verantwortungsvollen Berufstätigkeit als «Betriebsleiterin Bäckerei-Konditorei-Confiserie/Betriebsleiter Bäckerei-Konditorei-Confiserie» erforderlich sind. Alle Teilnehmenden, die den Abschluss Eidg. dipl. Betriebsleiter/-in Bäckerei-Konditorei-Confiserie anstreben und damit den Lehrgang Fachmann/Fachfrau Unternehmensführung KMU besuchen, werden vom Verband SBC mit CHF 4700 subventioniert.

Auszug aus der Prüfungsordnung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

a) einen eidgenössischen Fachausweis als Chefin Bäckerin-Konditorin-Confiseurin/Chef Bäcker-Konditor-Confiseur besitzt und nach der Berufsprüfung mindestens 2 Jahre Berufspraxis in einer Bäckerei-Konditorei-Confiserie nachweist;
oder
einen eidgenössischen Fachausweis als Branchenspezialistin Bäckerei-Konditorei-Confiserie/Branchenspezialist Bäckerei-Konditorei-Confiserie besitzt und nach der Berufsprüfung mindestens 2 Jahre Berufspraxis in einer Bäckerei-Konditorei-Confiserie nachweist;
oder
wer ein Bachelor of Science ETH in Lebensmittelwissenschaft oder ein Bachelor of Science in Lebensmitteltechnologie besitzt und nach dem Bachelorabschluss mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einer Bäckerei-Konditorei-Confiserie nachweist;

und

b) das Diplom der Unternehmerschulung des Schweizerischen Institutes für Unternehmensführung (SIU) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und das fristgerechte Einreichen der erforderlichen Unterlagen gemäss Anmeldung sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Diplomarbeit.

 

Eidg. dipl. Metzgermeister/-in

Der Kandidat/die Kandidatin hat für den Erwerb des Diploms der Höheren Fachprüfung zu beweisen, dass er/sie in der Lage ist, höheren Ansprüchen im Berufsfeld und höchsten Ansprüchen als Unternehmer/-in gerecht zu werden. Im Besonderen geht es darum, dass der Kandidat/die Kandidatin darlegt, selbständig einen Betrieb der Fleischwirtschaft zu planen, zu konzipieren und nach unternehmerischen Grundsätzen zu führen.

Auszug aus der Prüfungsordnung

Zur Prüfung wird zugelassen, wessen anlässlich der Prüfungsanmeldung bekannt gegebenes Thema der Diplomarbeit von der Prüfungskommission genehmigt wird und wer

a) den eidg. Fachausweis als Fleischfachfrau / Fleischfachmann oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und nach dem Fachausweiserwerb mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann
und 
b) das Diplom der Unternehmerschulung des Schweizerischen Institutes für Unternehmerschulung «SIU» oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach und die rechtzeitige Abgabe der Diplomarbeit. 

Massgeblich für die Zulassung ist in jedem Fall die aktuelle Prüfungsordnung des Verbandes.

Die vom Schweizerischen Institut für Unternehmerschulung angebotene Weiterbildung «Fachfrau/ Fachmann Unternehmensführung KMU» bildet die Basis für die Höhere Fachprüfung Metzgermeister/-in. Die Module 1 bis 6 dieser Weiterbildung (Fachleute UFÜ KMU) müssen somit für die Erreichung der Zulassung bestanden werden. 
 

 

Eidg. dipl. Orthopädieschuhmachermeister/-in

Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen an der Höheren Fachprüfung den Nachweis erbringen, dass sie selbständig einen Orthopädie- Schuhmacherbetrieb führen, Patienten, Ärzte und kostentragende Institutionen fachmännisch beraten und orthopädieschuhtechnische Arbeiten gemäss OSM -Tarif ausführen können.

Auszug aus der Prüfungsordnung vom 1. Februar 2005

Zur Prüfung wird zugelassen; wer:

a) das Fähigkeitszeugnis als Orthopädie-SchuhmacherIn besitzt und in einem OSM Betrieb vier Jahre tätig gewesen ist

b) nach bestandener HFP Schuhmacher mindestens 2 Jahre Praxis ausweist

Massgeblich für die Zulassung ist in jedem Fall die aktuelle Prüfungsordnung des Verbandes

Die vom Schweizerischen Institut für Unternehmensführung angebotene Weiterbildung «Fachfrau/ Fachmann Unternehmensführung KMU» bildet die betriebswirtschaftliche Basis für die Höhere Fachprüfung für Orthopädie-Schuhmachermeister/in. Der erfolgreiche Abschluss der Module 1 bis 6 dieser Weiterbildung (Fachleute Uunternehmensführung KMU) dispensiert die Kandidatinnen und Kandidaten vom Prüfungsteil «Betriebsführung».

Bei weiteren Fragen zur Höheren Fachprüfung wenden Sie sich bitte an den Verband:

 

Eidg. dipl. Orthopädist/-in

Der/die Kandidat/-in hat durch die Höhere Fachprüfung den Nachweis zu erbringen, dass er/sie selbständig Bein- und Armprothesen sowie Orthesen für den Rumpf und die Extremitäten herstellen kann, über umfassende Kenntnisse im Bereich Rehabilitationstechnik verfügt, Ärzte/-innen, Therapeut/-innen und Patient/-innen orthopädie-technisch beraten kann und über die Grundlagen der Betriebsführung verfügt.

Zur eidg. Prüfung wird zugelassen, wer

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Orthopädist/-in oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt

b) das SIU-Diplom für Betriebswirtschaft oder einen anderen gleichwertigen Abschluss hat

c) den Berufsbildner-Ausweis besitzt

d) 3 Praxisjahre als Orthopädist nachweist

Die vom Schweizerischen Institut für Unternehmensführung angebotene Weiterbildung

«Fachfrau/ Fachmann Unternehmensführung KMU» bildet eine anerkannte und gültige Basis für die Höhere Fachprüfung Orthopädist/-in. Die Module 1 bis 6 dieser Weiterbildung (Fachleute Unternehmensführung KMU) müssen somit für die Erreichung der Zulassung bestanden werden.

 

Eidg. dipl. Seilbahnmanager/-in

Der Lehrgang «Seilbahnmanager/-in mit eidg. Diplom» ist auf Stufe eidgenössische Höhere Fachprüfung (HFP) positioniert und erlaubt es den Seilbahnunternehmungen, ihre fachlich gut ausgebildeten Berufsleute umfassend und effizient in Richtung moderner Unternehmensführung weiterzubilden. 

Auszug aus der Prüfungsordnung 

Zur eidg. Abschlussprüfung Seilbahnmanager-/in wird zugelassen, wer: 
a) einen eidg. Fachausweis als «Seilbahnfachmann/Seilbahnfachfrau», «Fachmann/Fachfrau Pisten- und Rettungsdienst» oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt; 
b) über mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung in der Seilbahnbranche, davon zwei Jahre Führungserfahrung, verfügt; 
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. 

Massgeblich für die Zulassung ist in jedem Fall die aktuelle Prüfungsordnung des Verbandes.

Die vom Schweizerischen Institut für Unternehmerschulung angebotene Weiterbildung «Fachfrau/ Fachmann Unternehmensführung KMU» bildet die Basis für die Höhere Fachprüfung Seilbahnmanager/-in. Die Module 1 bis 6 dieser Weiterbildung (Fachleute Unternehmensführung KMU) müssen somit für die Erreichung der Zulassung bestanden werden. 

Weitere Branchen erachten den Lehrgang Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU für Ihre HFPs/Meisterprüfungen als gleichwertig. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren Verband.

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IQNet (Certified Management System)
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