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Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge des SIU, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Eidg. Prüfungen sind nicht Teil dieser AGB. Über die Zulassung an eidg. Prüfungen entscheidet allein die jeweilige Prüfungskommission. Die Anmeldung an die eidg. Prüfung ist Sache der Teilnehmenden.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie vom SIU schriftlich akzeptiert wurden.

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online. Sobald das Anmeldeformular unterschrieben an SIU retourniert wurde, ist die Anmeldung verbindlich. Die Aufnahme in den Lehrgang wird schriftlich bestätigt.
Das SIU entscheidet über die Zulassung der Teilnehmenden an die Lehrgänge. Das SIU behält sich vor, Teilnehmende ohne zu vertretende Gründe nicht zu zulassen.

Zahlungsbedingungen

Durch die Unterzeichnung der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Arbeitgebenden, oder bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretung, die Lehrgangsgebühr zu den festgelegten Konditionen gemäss Anmeldeformular bezüglich Höhe und Fälligkeit zu bezahlen.
Falls in der Ausschreibung erwähnt, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall ist die 1. Rate vor dem Lehrgangsbeginn zu begleichen. Die letzte Ratenzahlung hat vor Lehrgangsende zu erfolgen.
Das SIU behält sich das Recht vor, ausstehende Lehrgangsgebühren zu mahnen und dabei Mahngebühren zu erheben. Zudem ist bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist ein Verzugszins von 1 % pro Monat zu bezahlen.

Subventionen

Höhere Fachschule und berufsorientierte Weiterbildung:
Für gewisse Kurse und Lehrgänge entrichten mehrere Kantone gemäss anwendbaren Vereinbarungen und bei Erfüllung der Voraussetzungen Finanzierungsbeiträge. Falls die benötigten Dokumente fristgerecht eingereicht werden und die Subventionsvoraussetzungen erfüllt sind, müssen die Kursteilnehmenden des SIU nur den, in den Kursunterlagen aufgeführten, niedrigeren Betrag des Kursgeldes bezahlen.

Eidgenössische Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung:
Die Auszahlung erfolgt direkt durch den Bund nur an die Teilnehmenden, welche an der eidgenössischen Prüfung teilgenommen haben und die weiteren Kriterien erfüllen (massgebende Regelungen siehe www.sbfi.admin.ch). Falls die Rechnung nicht auf die Teilnehmenden ausgestellt und nicht von ihnen bezahlt worden ist, werden vom Bund keine Subventionen erstattet.

Organisation

Der Unterricht erfolgt im Rahmen des Lehrgangsprogramms, das zu Beginn der Ausbildung gültig ist.

Die Lehrgänge werden nur bei genügender Teilnehmeranzahl durchgeführt. Das SIU behält sich das Recht vor, bei mangelnder Beteiligung oder anderer, von der Schule nicht zu vertretenden Gründen, im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmeden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Lehrganges, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Verschiebung des Lehrganges von max. 10 Wochen gilt als Änderung der Organisation und nicht als Absage.

Der Unterricht findet in den vom SIU festgelegten Schulräumen statt. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung in einem bestimmten Gebäude oder Raum am Schulort besteht nicht.

Teilnehmende, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Schulgeld nicht bezahlen, können durch die Schulleitung ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.

Abmeldung (vor Lehrgangsbeginn)

Erfolgt die Vertragsunterzeichnung mindestens 37 Tage vor Lehrgangsbeginn, haben Teilnehmende die Möglichkeit, innert 7 Tagen ab Vertragsunterzeichnung mit eingeschriebenem Brief kostenlos von der Anmeldung zurückzutreten. Erfolgt die Abmeldung weniger als 37 Tage vor Lehrgangsbeginn oder mehr als 7 Tage ab Vertragsunterzeichnung, gilt folgendes:

» Bei einer Abmeldung bis zum 30. Tag vor Lehrgangsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.00 zu bezahlen.
» Bei einer Abmeldung ab dem 29. und bis zum 15. Tag vor Lehrgangsbeginn sind die Bearbeitungsgebühr so wie 10 % der Lehrgangsgebühr zu bezahlen.
» Bei einer Abmeldung ab dem 14. Tag vor Lehrgangsbeginn sind die Bearbeitungsgebühr und 25 % der Lehrgangsgebühr zu bezahlen.

Kündigung (während des Lehrgangs)

Lehrgänge mit einer Dauer von bis und mit 50 Ausbildungstagen können nach Lehrgangsstart nicht gekündigt werden, es ist das ganze Schulgeld geschuldet. Lehrgänge, welche länger als 50 Ausbildungstage dauern, können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende eines Semesters (letzter Schultag gemäss Stundenplan) eingeschrieben gekündigt werden.

Für Ferien, Militär, Krankheit, Unfall und berufsbedingte Abwesenheit kann kein Abzug von der Lehrgangsgebühr gemacht werden.

Schlussbestimmungen

Die vom SIU hergestellten und an die Teilnehmenden abgegebenen Lehrmittel verbleiben im geistigen Eigentum des SIU und dürfen weder kopiert noch auf eine andere Art weiterverbreitet werden.

Das SIU haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen der Teilnehmenden. Der Abschluss einer Versicherung gegen Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Teilnehmenden.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Das SIU behält sich das Recht vor, die Teilnehmenden auch an seinem Wohnsitz zu belangen.
Werden einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, so bleiben die anderen in Kraft.

SQS ISO 21001 (Zertifiziertes Managementsystem)
IQNet (Certified Management System)
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