Titelzusätze für die höhere Berufsbildung
Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der revidierten Berufsbildungsverordnung (BBV) führt der Bund ab dem 1. Oktober 2026 ergänzende Titelzusätze für die höhere Berufsbildung ein.
Mit dem eidgenössischen Fachausweis darfst du ab dem 1. Oktober 2026 den Zusatz «Professional Bachelor» führen. Er darf nur zusammen mit dem geschützten Titel geführt werden, jeweils nach dem Titel und mit einem Komma getrennt, und ersetzt diesen nicht. Dadurch wird dein Titel international verständlicher.
Folgende SIU-Lehrgänge sind berechtigt, den Titelzusatz zu tragen:
- Detailhandelsspezialist/-in
- Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung
- Elektroprojektleiter/-in
- Spezialist/-in Betriebsführung Apotheke
Ebenfalls dürfen Absolvierende, die einen HF-Bildungsgang nach dem 1.10.2026 erfolgreich absolvieren, den geschützten Titel mit dem Titelzusatz «Professional Bachelor» verwenden.
Folgende SIU-Lehrgänge sind berechtigt, den Titelzusatz zu tragen:
Mit dem Abschluss eines NDS HF darfst du ab 1.10.2026 den Titelzusatz «Professional Master of Applied Studies CPE» führen.
Folgender SIU-Lehrgang ist berechtigt diesen Titelzusatz zu tragen:
Die Regelung gilt rückwirkend für alle Absolventinnen und Absolventen, unabhängig vom Abschlussjahr. Bestehende Urkunden werden nicht automatisch neu ausgestellt: Wer bereits abgeschlossen hat, kann ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI gegen Gebühr einen offiziellen Diplomzusatz beantragen. Das SIU kann auf Wunsch eine Bestätigung des Titelzusatzes ausstellen.