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Fachausweise & Diplome

Seit 2018 werden Studierenden, die einen eidg. Fachausweis (Berufsprüfung) oder ein eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung) erlangen möchten, vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt 50% der anrechenbaren Kursgebühren - bei Berufsprüfung maximal CHF 9'500.00 und bei Höhere Fachprüfungen maximal CHF 10'500.00. Wer zur Vorbereitung auf eine eidg. Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Der Bund richtet die Beiträge direkt an die Teilnehmenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Bedingungen:

  • Der Kurs steht auf der SBFI Meldeliste (www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege).
  • Der Teilnehmende bezahlt die Kursgebühren. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters müssen auf den Namen des Teilnehmenden lauten.
  • Der Teilnehmende muss die eidg. Prüfung abgelegt haben. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Der Teilnehmende wohnt zum Prüfungszeitpunkt in der Schweiz.

 

 


Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidg. Prüfung beantragt werden. Die Teilnehmenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein. Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Teilnehmenden können in diesem Fall bereits vor der eidg. Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.

Bei Fragen zu Ihrem spezifischen Abschluss stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag, durchgehend von 08.00 bis 18.00 Uhr unter 044 515 72 72.

 

Höhere Fachschule (HF)

Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) regelt die Höhe der Beiträge, die ein Kanton für den Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Bei der SIU können die Teilnehmende des Diplomlehrgangs «dipl. Techniker/-in HF Elektrotechnik» diese Beiträge geltend machen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Die Unterstützung gilt für Personen mit Wohnsitz in allen Kantonen der Schweiz sowie Fürstentum Liechtenstein.
  • Die kantonalen Beitragssubventionen werden vollumfänglich direkt mit den Lehrgangspreisen verrechnet. Es erfolgt keine direkte Auszahlung. 
  • Teilnehmende bezahlen Netto-Lehrgangspreise.
  • Wer seinen Subventionsanspruch geltend machen will, muss folgende Dokumente dem SIU einreichen: Personalienblatt und Wohnsitzbestätigung(en).
 

Berufsbildnerkurs

Der Kanton Zürich übernimmt CHF 250.00 der Kosten für die Berufsbildnerkurse Detailhandel und Apotheken.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Die Teilnehmenden müssen den Arbeitsort im Kanton Zürich haben.

Der Kanton Aargau übernimmt CHF 100.00 der Kosten für die Berufsbildnerkurse Detailhandel und Apotheken.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Die Teilnehmenden müssen den Wohnort im Kanton Aargau haben.

(Die Abzüge können nicht kumuliert werden)

SQS ISO 21001 (Zertifiziertes Managementsystem)
IQNet (Certified Management System)
www.ausbildung-weiterbildung.ch